[ Auszug: Wer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet ist, hat den aufgewendeten
Betrag oder, wenn andere Gegenstände als Geld aufgewendet worden sind, den
als Ersatz ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]